25.07.2024


Oldtimer Besonderheiten im Versicherungsschutz

Oldtimer und Versicherungswechsel

(openPR) - Finanztipp von oldtimer-report.de: Der Finanztipp zum Versicherungswechsel ist eigentlich schon ein Klassiker, denn jedes Jahr im Herbst bietet sich für Autofahrer die Chance, bei der Kfz-Police kräftig zu sparen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Gebrauchten, einen Youngtimer oder Ihren Klassiker versichern.

„Wer richtig vergleicht, kann unter Umständen mehrere Hundert Euro im Jahr sparen“, sagt Dirk Alfter, Chefredakteur von oldtimer-report.de. „Bei Oldtimer-Policen gibt es ebenfalls große Unterschiede, auch wenn diese nicht so hoch ausfallen wie bei Fahrzeugen neueren Datums.“ Aber schließlich hätten die meisten Oldtimer-Liebhaber auch einen Alltagswagen und so könne man gerade bei mehreren Fahrzeugen ordentlich Geld sparen.

Hintergrund sind die unterschiedlichen Kalkulationen der Versicherungen. Spezialisten können häufig günstigere Tarife anbieten als normale Autoversicherer. Oft gibt es für Oldtimer Besonderheiten im Versicherungsschutz, wie zu Beispiel Jahreslaufleistung des Fahrzeugs oder Alter des Fahrers. Deshalb ist natürlich der Preis nicht das einzige Entscheidungskriterium. Am besten ist es aber, sich verschiedene Angebote einzuholen und dann zu vergleichen. Das kann zwar etwas mühsam werden, denn gerade bei der Kfz-Police haben die Unternehmen einen undurchsichtigen Dschungel von Rabatten aufgebaut. Dennoch: „Was sind schon ein bis zwei Stunden Recherche, wenn Sie am Ende bis zu Tausend Euro sparen“, so Alfter.

Wer nun auf den Geschmack gekommen ist, sollte den Kündigungstermin für die alte Versicherung im Blick behalten. Dieser ist regelmäßig am 30. November, das bedeutet, dass die Kündigung bis zum diesem Tag bei der Versicherung eingehen muss. Grund für diesen Stichtag ist, dass Kfz-Versicherungsverträge - ob Haftpflicht, Voll- oder Teilkasko – in der Regel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. Deshalb kann im neuen Jahr auch eine neue Versicherung abgeschlossen werden.

Kündigt der Versicherungsnehmer nicht bis zum 30. November, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Wenige Ausnahmen von dieser Regelung gibt es zum Beispiel bei Schadensfällen oder bei einer Prämienerhöhung.

Quelle: openPR