27.03.2024


Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.

Neuregelung der Straßenverkehrsordnungen im Winter

(openPR) - Seit dem 01.05.2006 regelt eine ganz neue Straßenverkehrsordnung $2 Absatz 3a STVO:" Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Die Firma Auto-Schnelle in Köln – Mehrmarkenwerkstatt – bekommen sie die geeignete Bereifung und den davor vorgesehenen Winterscheck.

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Weiterhin gehen wir bekannt, Winterscheibenreiniger wird Pflicht nach StVO $ 2 Abs. 2a

FÜr den nächsten Winter gilt nach StVO: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenreinigungsanlage.. " Das bedeutet, wer bei Frost mit eingefrorener Wischerflüssigkeit unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20,- Euro rechnen. Besser Antifrost & Klarsicht einfüllen, als Strafe zahlen. Wer den Verkehr wegen mangelnder Winterausrüstung behindert muss sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 40,- Euro rechnen.

Quelle: openPR