Oldtimer Besonderheiten im Versicherungsschutz
Oldtimer und Versicherungswechsel
(openPR) - Finanztipp von oldtimer-report.de: Der Finanztipp zum Versicherungswechsel ist
eigentlich schon ein Klassiker, denn jedes Jahr im Herbst bietet sich für
Autofahrer die Chance, bei der Kfz-Police kräftig zu sparen. Dabei spielt es
keine Rolle, ob Sie einen Gebrauchten, einen Youngtimer oder Ihren Klassiker
versichern.
„Wer richtig vergleicht, kann unter Umständen mehrere Hundert
Euro im Jahr sparen“, sagt Dirk Alfter, Chefredakteur von oldtimer-report.de.
„Bei Oldtimer-Policen gibt es ebenfalls große Unterschiede, auch wenn diese
nicht so hoch ausfallen wie bei Fahrzeugen neueren Datums.“ Aber schließlich
hätten die meisten Oldtimer-Liebhaber auch einen Alltagswagen und so könne man
gerade bei mehreren Fahrzeugen ordentlich Geld sparen.
Hintergrund sind die
unterschiedlichen Kalkulationen der Versicherungen. Spezialisten können häufig
günstigere Tarife anbieten als normale Autoversicherer. Oft gibt es für Oldtimer
Besonderheiten im Versicherungsschutz, wie zu Beispiel Jahreslaufleistung des
Fahrzeugs oder Alter des Fahrers. Deshalb ist natürlich der Preis nicht das
einzige Entscheidungskriterium. Am besten ist es aber, sich verschiedene
Angebote einzuholen und dann zu vergleichen. Das kann zwar etwas mühsam werden,
denn gerade bei der Kfz-Police haben die Unternehmen einen undurchsichtigen
Dschungel von Rabatten aufgebaut. Dennoch: „Was sind schon ein bis zwei Stunden
Recherche, wenn Sie am Ende bis zu Tausend Euro sparen“, so Alfter.
Wer nun
auf den Geschmack gekommen ist, sollte den Kündigungstermin für die alte
Versicherung im Blick behalten. Dieser ist regelmäßig am 30. November, das
bedeutet, dass die Kündigung bis zum diesem Tag bei der Versicherung eingehen
muss. Grund für diesen Stichtag ist, dass Kfz-Versicherungsverträge - ob
Haftpflicht, Voll- oder Teilkasko – in der Regel vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember laufen. Deshalb kann im neuen Jahr auch eine neue Versicherung
abgeschlossen werden.
Kündigt der Versicherungsnehmer nicht bis zum 30.
November, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Wenige
Ausnahmen von dieser Regelung gibt es zum Beispiel bei Schadensfällen oder bei
einer Prämienerhöhung.
Quelle: openPR